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Was kostet der Heimaufenthalt?

Bei der Klärung der Kosten spielt die Pflegeeinstufung des Bewohners eine wichtige Rolle. Die Pflegekasse übernimmt einen erheblichen Teil der Kosten. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes 2 zahlen Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 ab dem 01.11.2017 einen einheitlichen einrichtungsbezogenen Eigenanteil für die Kosten von Pflege und Betreuung. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die Investitionskosten. Das zuständige Sozialamt tritt dann ein, wenn eine Eigenfinanzierung trotz allem nicht möglich sein sollte. Fragen diesbezüglich können in einem Beratungsgespräch mit der Heim- und Pflegedienstleitung geklärt werden.

Vollstationäre Pflege

Bei der Klärung der Kosten spielt die Pflegeeinstufung des Bewohners eine wichtige Rolle. Die Pflegekasse übernimmt einen erheblichen Teil der Kosten. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes 2 zahlen Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 ab dem 01.11.2017 einen einheitlichen einrichtungsbezogenen Eigenanteil für die Kosten von Pflege und Betreuung. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die Investitionskosten. Das zuständige Sozialamt tritt dann ein, wenn eine Eigenfinanzierung trotz allem nicht möglich sein sollte. Fragen diesbezüglich können gerne in einem Beratungsgespräch mit der Heim- und Pflegedienstleitung geklärt werden.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige einmal eine Auszeit von der Pflege nehmen möchten. Als Art der teilstationären Pflege wird Kurzzeitpflege bei vorhandener Pflegeeinstufung bis zu 28 Tage von der Pflegekasse mit einem Gesamtbetrag von 1.612 € mitfinanziert. Kurzzeitpflegeplätze, die flexibel auf beiden Etagen zur Verfügung stehen, können ähnlich wie in einem Hotel gebucht werden.

In einem intensiven Informations- und Beratungsgespräch werden die bisherigen Gewohnheiten, die vorhandene Fähigkeiten und der pflegerische Hilfebedarf des Gastes erhoben, um dem Kurzzeitpflegegast einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen.

Tagespflege

Wir bieten mit der Tagespflege eine Betreuung an, die pflegebedürftigen Menschen von morgens bis abends, an einigen oder allen Wochentagen zur Verfügung steht, deren Versorgung während der übrigen Tageszeiten in der eigenen Häuslichkeit sichergestellt ist.

 

Kontakt

Adresse

Seniorenheim Marienburg Kempenich

Bahnhofstr. 5
56746 Kempenich
Telefon02655 9615-0
Telefax02655 9615-50

Ansprechpartner

Heimleiterin Olga Goldschmidt

Heimleitung

Telefon 02655 9615-0

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